Ich berate und vertrete Sie als Auszubildender/de, Arbeitnehmer/in (Angestellte/r oder Arbeiter/in) oder Arbeitgeber/in im Bereich des Arbeitsrechtes sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Hierzu gehören z. B. Streitigkeiten über eine Abmahnung, über Lohn- und Gehaltsansprüche (z. B. Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Provisionen, Tantiemen etc.), über Abfindungen, über Urlaubsansprüche – einschließlich Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung -, über Arbeitszeiten, über Mutterschutz und Elternzeit, über die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente), über eine Teilzeitvereinbarung, über Heimarbeit (Home Office), über Überstunden und Mehrarbeit, über Wettbewerbsverbote, über Arbeitnehmerüberlassung, über Mobbing, über Bewerbungen und Auswahlverfahren, über Vertragsstrafen oder über eine Kündigung und den Kündigungsschutz (Kündigungsschutzklage) sowie über Arbeitszeugnisse etc.